Die Sicherheit der Demonstrationsteilnehmer*innen sowie der Zusehenden hat bei der Regenbogenparade höchste Priorität! Allen motorisierten Paradenteilnehmer*innen wird daher eine gewisse Anzahl an Securitys zur Fahrzeugsicherung vorgeschrieben.

GESCHULTE SECURITYS

Die Regenenbogenparade arbeitet mit der Firma Ante Portas zusammen. Hier können die Teilnehmer*innen auch geschulte Securitys für ihre Teilnahme buchen.

Ante Portas GmbH

Hütteldorferstr. 257/D
1140 Wien
office@ante-portas.at
www.ante-portas.at

Bürozeiten der Ante Portas GmbH:
Mo: 10:00 – 15:00 Uhr
Di: 11:00 – 19:00 Uhr
Mi: 10:00 – 16:00 Uhr

Fahrzeugsicherung

 

Jede Gruppe ist verpflichtet ihren Wagen während der gesamten Dauer der Parade von Ordner*innen („Radstand-Securitys“) mit einem Seil sichern zu lassen. Dabei sind stets genug Personen einzusetzen um ein Durchhängen des Seils zu verhindern: jedenfalls mindestens 10 bei LKW bzw. 4 bei PKW. Das Seil muss entsprechend lang sein, so dass

  • vorne 2 Meter,
  • seitlich 1 Meter und
  • hinten 2 Meter

Abstand zum Fahrzeug besteht.

Die Radstand-Securitys müssen während der gesamten Aufstellung und Parade ständig durch eine orange Warnweste erkennbar sein.

Die Radstand-Securitys und Gruppenleiter*innen müssen volljährig sein. Während einer Ablöse darf die Position einer Radstand-Security niemals unbesetzt sein.

Die Paraden-Engel und Radstand-Securitys werden von der Teilnehmerin selbst gestellt. Die Veranstalterin ersucht, die Namen der Personen über das Online-Meldeformular bekanntzugeben.

Eine Teilnahme von motorisierten Fahrzeugen ist behördlich nur mit der vorgeschriebenen Anzahl an Securitys gestattet. Sollte die Teilnehmerin während der Parade ohne entsprechende
Securitys
angetroffen werden, behält sich die Veranstalterin über Punkt 16 der Vereinbarung hinaus den sofortigen Ausschluss aus der Parade vor.

8.1. Paraden-Engel
Zur Kennzeichnung der einzelnen Blöcke muss jede Teilnehmerin über eine Person verfügen, die das von der Veranstalterin bereitgestellte Namensschild voran trägt.

8.2. Main-Security
Das sind jene Personen, die mittels Funkgerät mit der Einsatzleitung verbunden sind. Bei diesen Personen handelt es sich um die „Chef-Security“ jeder Teilnehmerin. Sie werden aufgrund von Behördenvorgaben von der Veranstalterin gestellt.

8.3. Radstand-Security
Das sind jene Personen mit orangen Warnwesten, die neben den Rädern gehen. Jeder Radkasten muss gesichert sein.

8.4. Alkohol- und Drogenkonsum
Über Rechtsvorschriften hinaus gilt: Der Konsum von Alkohol während der Parade kann zu einer Gefährdung der Teilnehmer*innen und Zuschauer*innen führen. Für die Gruppenleiter*innen, Securitys und Fahrer*innen besteht ein grundsätzliches Alkoholverbot.

Verstöße können durch die Polizei vor Ort geahndet werden. Die Gruppenleitung hat auf die anderen Teilnehmer*innen einzuwirken, den Konsum von Alkohol zu unterlassen bzw.
entsprechend einzuschränken.

8.5. Ende der Parade
Beim Erreichen des Endpunkts der Parade muss die Musik abgedreht werden und müssen die Passagiere die Fahrzeuge so schnell wie möglich verlassen. Müll (Getränkedosen, Flugblätter, Dekomaterial), der bei der Rückfahrt durch den Fahrtwind vom Wagen geblasen werden könnte, muss rasch vom Wagen entfernt werden. Sämtlicher Müll darf nicht einfach nur vom Wagen geworfen werden, sondern ist ausnahmslos in den Müllcontainern bzw. selbst mitgebrachten Müllsäcken zu entsorgen.

Erst danach dürfen die Fahrzeuge den Auflösungsbereich der Parade verlassen. Fahrzeuge, die zum Auf- bzw. Abbauparkplatz weiterfahren, werden von der Polizei eskortiert – hierbei ist den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Da der Platz im Auflösungsbereich begrenzt ist, sind die Kooperation der Teilnehmerin und angemessene Eile beim Absteigen erforderlich.